RTD Stuttgart · Ratgeber

Nachlass & Wohnungsauflösung im Todesfall

Ein einfühlsamer Ablauf für eine schwierige Situation: was Angehörige vor der Räumung klären sollten und wie RTD Stuttgart dabei unterstützt.

Nach einem Todesfall steht neben der Trauer oft auch die Frage im Raum, was mit Wohnung, Haus oder Nachlass geschehen soll. Für Angehörige ist das selten der richtige Zeitpunkt, sich zusätzlich um Kartons, Termine und Entsorgungswege zu kümmern. Dieser Ratgeber gibt eine Übersicht über die wichtigsten Schritte – ersetzt aber keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

Erst die Verfügungsbefugnis klären

Bevor eine Wohnung oder ein Haus geräumt wird, sollte feststehen, wer dazu berechtigt ist: die Erbin oder der Erbe, eine Erbengemeinschaft oder eine bevollmächtigte Person. Bei mehreren Erben ist eine Abstimmung untereinander sinnvoll, insbesondere wenn Wertgegenstände oder Erinnerungsstücke im Haushalt vorhanden sind. Im Zweifel hilft eine Rücksprache mit dem Nachlassgericht oder einer Notarin bzw. einem Notar.

Mietwohnung: Kündigung und Übergabe

Bei einer Mietwohnung haben Erben ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht: Die Kündigung kann innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Erbfall ausgesprochen werden, es gilt dabei die gesetzliche Frist von drei Monaten. Klären Sie frühzeitig mit der Hausverwaltung oder Vermieterin bzw. dem Vermieter, bis wann die Wohnung besenrein übergeben sein muss – das gibt einen verlässlichen Rahmen für die Räumung.

Dokumente und Wertgegenstände zuerst sichern

Vor der eigentlichen Räumung werden wichtige Unterlagen gesichtet: Verträge, Versicherungspolicen, Sparbücher, Testament, Familienfotos und persönliche Erinnerungsstücke. Diese sollten separat beiseitegelegt werden, bevor mit der Räumung im engeren Sinn begonnen wird. Auf Wunsch begleiten wir diesen Schritt gemeinsam mit den Angehörigen, statt einfach alles auf einmal zu räumen.

Was passiert mit Möbeln und Hausrat?

Nach der Sichtung wird entschieden, was erhalten bleibt, was verwertet werden kann und was entsorgt wird. Verwertbare Möbel oder Gegenstände können nach Prüfung angerechnet werden. Der Rest wird sortiert, verladen, abtransportiert und fachgerecht entsorgt – bis zur besenreinen Übergabe der vereinbarten Flächen.

Diskretion im Umgang mit Nachbarn und Hausgemeinschaft

Gerade nach einem Todesfall ist vielen Angehörigen ein unauffälliger Ablauf wichtig. Termine, Fahrzeuge und die Kommunikation mit Hausverwaltung oder Nachbarschaft lassen sich entsprechend zurückhaltend abstimmen.

Diese Angaben helfen für das Angebot

RTD Stuttgart übernimmt Nachlassräumungen als Teil der Haushaltsauflösung und, bei besonders belasteten Wohnungen, als Sonderräumung – jeweils zum transparenten Festpreis nach Besichtigung oder Fotoeinschätzung.

Häufige Fragen

Wann dürfen wir mit der Räumung beginnen?

Sobald die Erbfolge und die Verfügungsbefugnis geklärt sind und keine Ansprüche Dritter entgegenstehen. Im Zweifel empfiehlt sich vorab rechtlicher Rat, etwa beim Nachlassgericht oder einem Notar.

Welche Frist gilt bei einer Mietwohnung?

Erben haben ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht (§ 564 BGB), das innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Erbfall ausgeübt werden kann; es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Für den Einzelfall ist rechtliche Beratung sinnvoll.

Was passiert mit Dokumenten und persönlichen Gegenständen?

Wichtige Unterlagen, Wertgegenstände und Erinnerungsstücke werden vor der eigentlichen Räumung gesichtet und beiseitegelegt. Auf Wunsch begleiten wir diesen Schritt gemeinsam mit den Angehörigen.

Kann die Räumung diskret ablaufen?

Ja. Termine, Fahrzeuge und Kommunikation lassen sich unauffällig abstimmen, etwa gegenüber Nachbarn oder der Hausverwaltung.

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